Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/165893 
Erscheinungsjahr: 
2017
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 70 [Issue:] 06 [Publisher:] ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2017 [Pages:] 26-35
Verlag: 
ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Der Beitrag untersucht die Auswirkungen der im Sommer 2015 eingeführten Befreiungsvorschriften des Kleinanlegerschutzgesetzes. Durch eine stärkere Regulierung soll das Kleinanlegerschutzgesetz für mehr Transparenz für Anleger auf dem grauen Kapitalmarkt sorgen. Das Gesetz beinhaltet jedoch auch Ausnahmeregelungen. Diese entbinden sowohl Unternehmen, die sich über eine Crowd­investing-Plattform finanzieren, als auch soziale, gemeinnützige und kirchliche Projekte von der Pflicht einer Prospekterstellung bei der Finanzierung über Vermögensanlagen. Grundlage der Untersuchung dieser Ausnahmeregelungen ist die Crowdinvesting-Datenbank, eine Befragung unter sozialen und gemeinnützigen Organisation sowie Expertengespräche. Zusammenfassend lassen sich rund ein Jahr nach Einführung des Kleinanlegerschutzgesetzes keine starken Effekte für den Markt für Schwarmfinanzierungen in Deutschland erkennen. Die analysierten Daten zeigen auch, dass sich das Anlageverhalten durch die neu eingeführte Pflicht zur Selbstauskunft über das Einkommen und Vermögen der Investierenden nicht verändert hat.
Schlagwörter: 
Anlegerschutz
Kapitalbeschaffung
Crowdfunding
Wertpapierrecht
JEL: 
G32
K12
K22
Dokumentart: 
Article

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