Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/165686 
Erscheinungsjahr: 
2015
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 68 [Issue:] 24 [Publisher:] ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2015 [Pages:] 17-22
Verlag: 
ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Wirkt das Geburtsortsprinzip positiv auf die Bildungsbeteiligung und den Bildungserfolg von Immigrantenkindern? Seit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 können Kinder ausländischer in Deutschland lebender Eltern unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortsprinzip erhalten. Analysen administrativer Mikrodatensätze erlauben einen Vergleich dieser Kinder mit Kindern, die (kurz) vor dem Stichtag 1. Januar 2000 geboren wurden. Die gefundenen Ergebnisse zeigen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit für Kinder ausländischer Eltern anfänglich positive Effekte auf die Bildungsbeteiligung der Kinder entfalten kann. Allerdings weisen die Ergebnisse ebenfalls daraufhin, dass höhere Bildungsbeteiligungsraten nicht dauerhaft zu größerem Bildungserfolg führen. Durch die deutsche Staatsbürgerschaft erhöhen sich demnach nicht die schulischen Leistungen der Kinder. Integration durch Einbürgerung ab Geburt allein garantiert noch keinen nachhaltigen Erfolg im deutschen Bildungssystem. Dafür sind weitere politische Anstrengungen notwendig, die das Bildungspotenzial von Immigrantenkindern besser ausschöpfen.
Schlagwörter: 
Migranten
Bildungsverhalten
Staatsangehörigkeit
Geburt
Bildungsabschluss
Bildungsertrag
Bildungspolitik
Deutschland
JEL: 
I21
Dokumentart: 
Article

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