Abstract:
Eine Bestandsaufnahme der aktuellen Tarifstruktur im deutschen Einzelhandel zeigt, dass die Bedeutung von Kollektivverträgen deutlich zurückgegangen ist: Während 2000 noch knapp drei Viertel aller Beschäftigten im Handelsgewerbe an einen Tarifvertrag gebunden waren, sind es im Jahr 2010 nur noch knapp die Hälfte. Aus betrieblicher Perspektive ist der Anteil tarifgebundener Betriebe über den entsprechenden Zeitraum von 56 auf 31% zurückgegangen. Betriebe mit Kollektivvertrag unterscheiden sich im Hinblick auf zahlreiche Charakteristika von Betrieben ohne Tarifbindung: Sie sind im Durchschnitt größer, älter und zahlen zwischen 25 und 32% höhere Entgelte.