Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/165474 
Year of Publication: 
2014
Citation: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 67 [Issue:] 17 [Publisher:] ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2014 [Pages:] 5-21
Publisher: 
ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Abstract: 
Ist die Bevorzugung von Unternehmenserben gegenüber Erben von Privatvermögen verfassungswidrig? Christoph Spengel, Universität Mannheim, und Frank Streif, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Mannheim, sehen durchaus Reformbedarf bei der Übertragung von Betriebsvermögen. Man könnte daran denken, sämtliche Privilegierungen für Betriebsvermögen bei der Bemessungsgrundlage abzuschaffen und gleichzeitig die Steuersätze zu senken sowie eine Stundung der Steuer vorzusehen. Für Johanna Hey, Universität zu Köln, besteht wenig Zweifel an der Verfassungswidrigkeit des derzeitigen Steuerbonus für Unternehmenserben. Eine neuerliche Erbschaftsteuerreform sollte in interdisziplinärer Zusammenarbeit von Juristen und Wirtschaftswissenschaftlern entworfen werden. Rainer Kirchdörfer, Stiftung Familienunternehmen, hält den Steuerbonus für Unternehmensnachfolger aus übergeordneten volkswirtschaftlichen Erwägungen heraus für gerechtfertigt. Der teilweise Verzicht auf Erbschaftsteuer bringe an anderer Stelle deutlich mehr zugunsten des allgemeinen Wohlstandes ein, als er koste. Nach Meinung von Christian Seiler, Universität Tübingen, kann die Verschonung von Betriebsvermögen gerechtfertigt werden. Dies bedeute allerdings nicht notwendig, an der derzeitigen Ausgestaltung der Erbschaftsteuer festzuhalten. Michael Meister, Bundesministerium der Finanzen, sieht in der gegenwärtigen Regelung keinen beliebigen Steuerbonus, sondern eine ökonomisch gutbegründete Entscheidung, der ein ökonomisch und gesellschaftlich motiviertes Bekenntnis zugrunde liegt. Für Berthold Welling, Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Berlin ist das Problem die Überbewertung der Unternehmensanteile der Familienunternehmen durch das Bewertungsrecht. Erst wenn der tatsächlich zu erzielende Wert eines Unternehmensanteils als Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer herangezogen werde, könne eine moderate Erbschaftssteuer als fair empfunden werden.
Subjects: 
Erbschaftsteuer
Steuervergünstigung
Unternehmensnachfolge
Familienunternehmen
Steuerreform
Deutschland
JEL: 
G32
H25
L26
M13
Document Type: 
Article

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