Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/165323 
Erscheinungsjahr: 
2013
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 66 [Issue:] 18 [Publisher:] ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2013 [Pages:] 3-16
Verlag: 
ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Seit seiner Einführung 1991 hat der Solidaritätszuschlag immer wieder zu Kontroversen geführt. Soll er, wie vorgesehen, 2019 auslaufen oder unbegrenzt weiter erhoben werden? Nach Ansicht von Gisela Färber, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, ist der Solidaritätszuschlag als Dauersteuer ungeeignet und seine Abschaffung spätestens 2020 aus fiskalföderalen und steuerrechtlichen/-systematischen Gründen geboten. Die Abschaffung sollte aber mit den Verhandlungen um den Solidarpakt III resp. in einer Föderalismusreformkommission III eingebracht werden. Bis 2020 sollte die Verwendung der Mittel im Sinne des Föderalen Konsolidierungsprogramms aus dem Jahr 1993 erfolgen: Mit den Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag, die zunehmend nicht mehr für SoBEZ zugunsten der neuen Länder benötigt werden, könnte zeitlich begrenzt die Sanierung der Infrastruktur vor allem in den strukturschwachen westdeutschen Ländern finanziert werden. André W. Heinemann, Universität Bremen, unterstreicht, dass der Solidaritätszuschlag eine Ergänzungsabgabe, und damit eine Steuer, ist, die allgemeine Einnahmen für die öffentliche Hand generiert, ohne zweckgebunden zu sein. Da der »Soli« ausschließlich der Bundesebene zukommt, ist er eine Möglichkeit für den Bund, Mittel zur Erfüllung von Bundesaufgaben zu erhalten, ohne dabei schwierige Abstimmungsverfahren mit den Ländern bei den Gemeinschaftsteuern durchführen zu müssen. Auch Tanja Kasten, Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, Essen, betont, dass der Solidaritätszuschlag »schlicht eine Bundessteuer« ist. Ihrer Meinung nach ist die Abschaffung des Zuschlags sowohl haushaltspolitisch vertretbar als auch im Hinblick auf ein einfaches, gerechtes und transparentes Steuersystem wünschenswert. Für Reiner Holznagel, Bund der Steuerzahler, und Jens Lemmer, Deutsches Steuerzahlerinstitut, ist der Solidaritätszuschlag ein Anachronismus: Es sei höchste Zeit, ihn abzuschaffen. Dies wäre auch kurzfristig realisierbar, we
Schlagwörter: 
Sondersteuer
Steuerpolitik
Steuerrecht
Zweckgebundene Steuer
Solidaritätszuschlag
Deutschland
JEL: 
H20
H24
Dokumentart: 
Article

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