Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/165172 
Year of Publication: 
2012
Citation: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 65 [Issue:] 18 [Publisher:] ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2012 [Pages:] 3-16
Publisher: 
ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Abstract: 
Begünstigt das geplante Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz Steuerhinterzieher und sollte besser nachverhandelt werden? Oder führt das Abkommen zu größerer Steuergerechtigkeit? Charles B. Blankart, Humboldt-Universität zu Berlin und Universität Luzern, zeigt die beiden Prinzipien der Besteuerung auf, einmal das Wohnsitzprinzip, das in Deutschland gilt, und zum anderen das Territorialprinzip, das teilweise in der Schweiz gilt. Anhand der historischen Entwicklung der Besteuerung verdeutlicht er, dass keine Überlegungen zur Gerechtigkeit, sondern fiskalische Gründe dem Wohnortprinzip zum Durchbruch verhalfen. Von einer höheren ethischen Weihe des Wohnortsprinzips könne nicht die Rede sein. Nach Ansicht von Hans Bernhard Beus, Bundesministerium der Finanzen, führt das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz zu größerer Steuergerechtigkeit, da dadurch deutsche Steueransprüche durchgesetzt werden können. Manfred Gärtner, Universität St. Gallen, ist skeptisch. Für ihn wirft das Steuerabkommen hauptsächlich viele Fragen »bezüglich der Vergangenheit, der Gegenwart und der Zukunft« auf. Norbert Walter-Borjans, Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, findet das Deutsch-Schweizer-Abkommen für den Steuerzahler ungerecht und für deutsche Steuerhinterzieher und Schweizer Banken profitabel.
Document Type: 
Article

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