Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/164886 
Erscheinungsjahr: 
2010
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 63 [Issue:] 23 [Publisher:] ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2010 [Pages:] 3-15
Verlag: 
ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Soll oder darf ein Mitgliedstaat der EU insolvent werden? Diese Frage wird zurzeit innerhalb der Eurozone diskutiert. Wie könnte eine Insolvenzordnung für Staaten gestaltet werden? Michael Hüther, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, beantwortet die Frage "im Grundsatz" mit Ja. Alles andere hieße, für Staatsanleihen die gebotenen Risikoabwägungen der Zeichner auszuschalten. Und das hätte fatale Anreizwirkungen auf die Verschuldungspolitik der Staaten. Aber eine Insolvenzordnung könne nur als Teil eines umfassenderen Restrukturierungsmechanismus wirksam werden. Christoph Paulus, Humboldt-Universität zu Berlin, betont, dass es im Falle von überschuldeten Staaten einzig und allein um die nachhaltige Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit gehe. Man solle statt des negativ besetzten Begriffs Insolvenz den Begriff Resolvenz verwenden und damit deutlich machen, dass das einzige Ziel eines entsprechenden rechtlichen Rahmens die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit eines Staates sei. Auch Kathrin Berensmann, Deutsches Institut für Entwicklungspolitik, Bonn, sieht in einem Insolvenzverfahren für Staaten ein wichtiges, noch fehlendes Instrument zur Bewältigung von Verschuldungskrisen in der Europäischen Währungsunion. Es könne eine schnelle und geordnete Lösung von Verschuldungskrisen bewirken und verteile die Lasten zwischen den Gläubigern. Aber ein Insolvenzverfahren sei nur als eines von mehreren Instrumenten zur Prävention von Verschuldungskrisen in der Europäischen Währungsunion wirkungsvoll.
Dokumentart: 
Article

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