Zusammenfassung:
Seit 30 Jahren sind in großen Unternehmen mit mindestens 2 000 Mitarbeitern neben den Anteilseignern auch Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat vertreten. Allerdings ist die "deutsche Mitbestimmung" seit ihrer Einführung umstritten. Die Gegner sehen sie als ein Hemmnis für den Standort Deutschland an. Ist die Unternehmensmitbestimmung ein Auslaufmodell? Jürgen R. Thumann, Bundesverband der Deutschen Industrie, plädiert für ein Aufbrechen gesetzlich festgelegter Mitbestimmungsstrukturen und für eine Öffnung zugunsten freiwilliger Vereinbarungslösungen, die flexibel handhabbar sein sollten, um schnell auf Entwicklungen im Unternehmen reagieren zu können. Allerdings sollte seiner Meinung nach die Aufsichtsrats-Mitbestimmung nicht vollständig mittels solcher Vereinbarungen aufgegeben werden. Auch Roland Wolf, Bundesvereinigung des deutschen Arbeitgeberverbandes, sieht Veränderungsbedarf: "Um die deutsche Unternehmensmitbestimmung aus ihrer Isolation herauszuführen und sie nicht zum Standortnachteil werden zu lassen, muss sie mit anderen Systemen kompatibel werden. Hierzu bietet es sich an, in Anlehnung an das europäische Modell die Mitbestimmung grundsätzlich für Vereinbarungslösungen zu öffnen." Für Henning Röders, HV-Deutscher Handels- und Industrieangestellten-Verband im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschland, ist die paritätische Unternehmensmitbestimmung dagegen "neben der Tarifautonomie ein wichtiger Bestandteil der sozialen, konsensorientierten Marktwirtschaft. ... Die deutsche Unternehmensmitbestimmung ist also kein Auslaufmodell. Im Gegenteil: Es trägt mit zu einem stabilen Wirtschaftssystem bei". Allerdings sieht er Handlungsbedarf bei dem Wahlmännerverfahren.