Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/164305 
Erscheinungsjahr: 
2006
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 59 [Issue:] 10 [Publisher:] ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2006 [Pages:] 17-22
Verlag: 
ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
In diesem Beitrag werden einige finanzwissenschaftliche Anmerkungen zu den Vorteilen einer Länderfusion von Hamburg und Schleswig-Holstein getroffen und in den Kontext der bestehenden Finanzverfassung gestellt. Eine Länderfusion von Hamburg und Schleswig-Holstein verspricht unter anderem Kostenersparnisse, die nach vorliegenden empirischen Untersuchungen bei grob 4% des Budgets (auf Landesebene) anzusetzen sind. Auch im Hinblick auf den Föderalismus wäre ein Zusammengehen vorteilhaft. Jedoch bestraft die föderale Finanzverfassung den Zusammenschluss. Nach den Ergebnissen der Analyse ist mit einem jährlichen Minderbetrag an Einnahmen von insgesamt 1 063,1 Mill. € bzw. 7,5% des Budgets zu rechnen. Um eine Fusion nicht zu gefährden, ist eine Kompensation für höhere Abflüsse in den Finanzausgleich denkbar, in dem Sinne, dass die anderen Bundesländer auf Vorteile in den Transfers zugunsten des fusionierten Bundeslandes verzichten.
Schlagwörter: 
Öffentliche Finanzwirtschaft
Fusion
Föderalismus
Finanzausgleich
Hamburg
Schleswig-Holstein
Deutschland
JEL: 
H77
Dokumentart: 
Article

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