Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/164267 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2006
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 59 [Issue:] 02 [Publisher:] ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2006 [Pages:] 44-48
Verlag: 
ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Seit einigen Jahren wird an einer neuen Spielverordnung für die Unterhaltungsautomatenwirtschaft gearbeitet. Der politische Willensbildungsprozess zog sich bis Ende 2005 hin. Letzte Änderungen wurden Mitte Oktober verfügt. Besonders problematisch stellt sich für die Branche das unmittelbare Verbot von Fun-Games dar, da es ohne eine Übergangsregelung in Kraft tritt. Der notwendige Kapazitätsabbau bei Fun-Games kann, da gegenwärtig noch keine auf der neuen Spielverordnung basierende Geldgewinnspielgeräte angeboten werden können, durch den Einsatz von Geräten der neuen Generation auch nicht teilweise kompensiert werden. Mit einer Modellrechnung wird gezeigt, dass Unternehmen der Branche in die Verlustzone geraten und Arbeitskräfte entlassen müssen.
Schlagwörter: 
Branche
Automat
Glücksspiel
Wettbewerb
Recht
Unterhaltungselektronik
Deutschland
JEL: 
L82
Dokumentart: 
Article

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