Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/164206 
Authors: 
Year of Publication: 
2005
Citation: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 58 [Issue:] 14 [Publisher:] ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2005 [Pages:] 24-38
Publisher: 
ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Abstract: 
Die Vorschriften für gemeinnützige Organisationen und Vereine in Deutschland stimmen mehrheitlich mit denen in anderen EU-Ländern sowie in Japan und den USA überein. In manchen Bereichen sind sie sogar recht großzügig gestaltet, zum einen was die steuerlich relevante Abgrenzung der Gemeinnützigkeit betrifft, zum anderen bezüglich der Spendenregelung bei erbrachten Dienstleistungen für gemeinnützige Vereine und bei der indirekten Förderung gemeinnütziger Tätigkeit durch die "Übungsleiterpauschale". Zu diesem Ergebnis kommt die neue Studie des ifo Instituts "Die Besteuerung gemeinnütziger Organisationen im internationalen Vergleich", die im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen erstellte wurde. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere die jeweiligen Ertrag-, Umsatz-, Erbschaft- und Schenkungssteuervorschriften für gemeinnützige Vereine dokumentiert und vergleichend dargestellt. Starke Differenzen lassen sich in Bezug auf die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit der Spenden an gemeinnützige Vereine erkennen. Auch die steuerliche Behandlung von Schenkungen und Erbschaften ist recht unterschiedlich geregelt. Im Ländervergleich lässt sich eine große Übereinstimmung bei Formen, Arten und Anerkennungsprinzipien von gemeinnützigen Organisationen bzw. von gemeinnützigen Vereinen feststellen. Bei allen Vereinen steht die Gemeinnützigkeit im Vordergrund. Der Staat fördert in allen untersuchten Ländern die Tätigkeit der Vereine, indem er deren Erträge aus der gemeinnützigen Tätigkeit im Allgemeinen steuerfrei stellt. Auch die umsatzsteuerlich relevanten Regelungen zeigen eine große Übereinstimmung. Gemeinnützige Vereine sind in ihrem Zweckbereich von der Umsatzsteuer befreit, sind aber umsatzsteuerpflichtig, wenn ihre Einkünfte aus Geschäftstätigkeit stammen.
Subjects: 
Nonprofit Organisation
Vergleich
Steuer
JEL: 
H20
L30
Document Type: 
Article

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