Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/164143 
Year of Publication: 
2005
Citation: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 58 [Issue:] 03 [Publisher:] ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2005 [Pages:] 19-22
Publisher: 
ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Abstract: 
Künftig ist der Arbeitgeber zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen wiederholt oder ununterbrochen arbeitsunfähig sind, verpflichtet. Dadurch sollen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt, Anreize zu betrieblicher Prävention gesetzt und der Arbeitsplatz erhalten werden. Stefan Bornemann, Universität München, analysiert die Neuregelung aus Sicht der Humankapitaltheorie. Er zeigt auf, dass sie zu einem Anstieg der Lohnzusatzkosten führt, so dass gerade bei Tätigkeiten mit einfacher Qualifikation ein unerwünschter Rückgang der Arbeitsnachfrage erwarten werden muss.
Subjects: 
Erwerbsunfähigkeit
Gesundheitsvorsorge
Berufliche Integration
Betriebliche Gesundheitspolitik
Arbeitskräfte
Deutschland
JEL: 
J28
Document Type: 
Article

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