Abstract:
Mit seinem Urteil vom 26. Januar 2005 hob das Bundesverfassungsgericht das Verbot von Studiengebühren für das Erststudium auf und stellt es damit den Bundesländern frei, Studiengebühren zu erheben. In diesem Beitrag wird argumentiert, dass Studiengebühren als solche nicht ungerecht sein müssen. Entscheidend ist der Zahlungsmodus. Werden die Gebühren ex ante erhoben, können sich theoretisch einige Abiturienten aus einkommensschwachen Familien kein Studium leisten, wenn sie auf dem Kreditmarkt mangels Sicherheiten nicht bedient werden. Das Problem des familiären Hintergrundes wird ausgeschaltet, wenn stattdessen der Staat die Gebühren vorfinanziert und diese Kosten in Form eines Darlehens an den Studenten weitergibt. Dieses Darlehen kann dann während des Erwerbslebens des ehemaligen Studenten einkommensabhängig zurückgezahlt werden, die Kosten des Studiums also aus dessen Erträgen finanziert werden. Entsprechende Modelle wurden bereits in verschiedenen Ländern eingeführt, von denen hier kurz Australien und Großbritannien vorgestellt werden.