Abstract:
Mit der so genannten Minijob-Regelung, die im April letzten Jahres eingeführt wurde, sollte die Beschäftigungsschwelle gesenkt und Arbeitsplätze geschaffen werden. Im März 2004 übten 4,7 Mill. Personen ausschließlich eine geringfügig entlohnte Tätigkeit und weitere 1,6 Millionen den geringfügig entlohnten Job als Nebentätigkeit aus. Die steigende Zahl von Minijobs wird von den Initiatoren der Reform als Erfolg gewertet, Kritiker befürchten dagegen, dass die Minijobs zu einer massiven Substitution von sonstigen Formen der Erwerbstätigkeit durch die geringfügige Beschäftigung führen. Am Beispiel der Handelsbranche wird hier gezeigt, dass es sich bei der Verbreitung der Minijobs um kein Nullsummenspiel handelt. Zwar sank im Zeitraum Juni 2001 bis März 2004 die Zahl der im Handel beschäftigten voll sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitkräfte um 5,5%, und die geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse stiegen um 7,4%, es wäre jedoch voreilig, dies als Ergebnis der Reformmaßnahmen zu interpretieren. Denn in der Handelsbranche zwingt ein intensiver Preis- und Systemwettbewerb die Unternehmen seit Jahren zu kostensparenden Maßnahmen, so dass sich die Struktur der im Handel Beschäftigten schon vor der Hartz-II-Reform in Richtung Teilzeitbeschäftigung und Geringfügigkeit entwickelt hat. Für die Integration der Bezieher von Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe (ab 1. Januar 2005 Arbeitslosengeld II) sind die Minijobs allerdings wegen der hohen Transferentzugsrate unbedeutend.