Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/164107 
Year of Publication: 
2004
Citation: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 57 [Issue:] 19 [Publisher:] ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2004 [Pages:] 3-9
Publisher: 
ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Abstract: 
Mit der Weigerung, die Vergütung ihres Vorstandes einzeln offen zu legen, verstoßen vieler DAX-Unternehmen gegen eine Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex. Brigitte Zypries, Bundesjustizministerin, plädiert zwar für die Offenlegung der Vorstandsgehälter: "Damit Aktionäre ihr Kontrollrecht im Rahmen von Hauptversammlungen wirksam ausüben können, ist Transparenz für Anleger unverzichtbar. Dieses Kontrollrecht der Aktionäre umfasst auch die Höhe der Vorstandsbezüge. Sie müssen als "Eigentümer" einer börsennotierten Aktiengesellschaft darüber entscheiden können, ob sie das Gehalt ihrer Spitzenmanager für angemessen halten. Deshalb müssen Vorstandsgehälter individuell offen gelegt werden." Aber trotz der Weigerung vieler Unternehmen, dieser Empfehlung nachzukommen, ist für sie der Deutsche Corporate Governance Kodex als Ganzes eine "Erfolgsgeschichte". Sie geht davon aus, dass gesetzgeberisches Handeln nicht notwendig wird. Denn: "Die Kritiker der Offenlegung werden sich Entwicklungen auf EU-Ebene nicht verschließen können, die ein Zeichen dafür sind, dass international kein Weg an mehr Transparenz bei den Vorstandsbezügen vorbeiführt." Max Dietrich Kley, Präsident des Deutschen Aktieninstituts, möchte am Prinzip "Comply or Expain" festhalten, das den Unternehmen die Wahl lässt, sich für den Codex zu entscheiden oder ihn ganz oder teilweise abzulehnen. Seiner Meinung nach sollte sich an der Börse entscheiden, "ob und in welchem Grade Abweichungen oder die Ablehnung in Euro und Cent von den Marktteilnehmern gewertet" werden. Für Prof. Dr. Michael Adams, Universität Hamburg, ist vor allen Dingen die Vollständigkeit der Angabe des Wertes aus allen Vergütungsquellen für die Kontrolle der Integrität der Unternehmensleitung entscheidend. Dann könne, seiner Ansicht nach, auf die Individualisierung der Angaben verzichtet werden. Prof. Dr. Dres h.c. Marcus Lutter, Universität Bonn, unterstreicht, dass sich der Deutsche Corporate Governance Kodex bereits bewährt hab
Subjects: 
Corporate Governance
Führungskräfte
Unternehmen
Gehalt
Deutschland
JEL: 
G30
Document Type: 
Article

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