Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/164014 
Year of Publication: 
2004
Citation: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 57 [Issue:] 03 [Publisher:] ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2004 [Pages:] 3-23
Publisher: 
ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Abstract: 
Tarifautonomie und Flächentarifvertrag sind ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Es geht um die Frage, ob auch in Zukunft die zentralen Mindeststandards für Arbeits- und Einkommensbedingungen im Wesentlichen durch branchenbezogene, verbindliche Verbandstarifverträge festgelegt werden sollen oder ob der Betrieb zur wichtigsten Aushandlungsebene für Löhne, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen werden soll. Dr. Hagen Lesch, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, bezweifelt allerdings, dass dies vorteilhaft sei: »Mit einer Beseitigung des im Betriebsverfassungsgesetz verankerten Tarifvorrangs entstünde alternativ die Möglichkeit, mit dem Betriebsrat zu verhandeln. Ob dies den Unternehmen aber tatsächlich Vorteile bringen würde, ist umstritten.« Für Prof. Dr. Wernhard Möschel, Universität Tübingen, sollte in Zukunft nicht die Betriebsvereinbarung, sondern der individuelle Arbeitsvertrag funktionsfähig gemacht werden. Auch PD Dr. Friedhelm Pfeiffer, ZEW Mannheim, unterstreicht dies: »Um die Aggressivität der Lohnbildung in Deutschland abzumildern, wäre es wahrscheinlich hilfreicher, die Betriebsebene zu umgehen und die Privatautonomie zu stärken.« Prof. Dr. Claus Schnabel, Universität Erlangen-Nürnberg, betont, dass »da weder überbetrieblichen kollektiven noch betrieblichen oder individuellen Regelungen ein durchweg besseres Problemlösungspotential zugesprochen werden kann, ... (die) Gesetzgeber und Rechtsprechung darauf achten (sollten), dass alle diese Möglichkeiten auch für die Vereinbarung von Löhnen und Arbeitsbedingungen zur Verfügung stehen«. Martin Kannegiesser, Arbeitgeberverband Gesamtmetall, fordert, dass die jeweils zuständigen Tarifparteien in ihren Branchentarifverträgen die konkreten betrieblichen Gestaltungsspielräume erweitern sollten, indem sie freiwillige Optionen eröffnen, die innerhalb bestimmter Bandbreiten von den Betriebsparteien ausgefüllt werden könnten. Dagegen vertreten Dr. Reinhard Bispinck und Dr. Hartmut Seifert, WSI, die Ansicht, das
Subjects: 
Betriebsvereinbarung
Tarifpolitik
Tarifautonomie
Unternehmen
Arbeitsmarkt
Tarifvertrag
Reform
Wettbewerb
Beschäftigungseffekt
Deutschland
JEL: 
J53
Document Type: 
Article

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