Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/164010 
Erscheinungsjahr: 
2004
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 57 [Issue:] 02 [Publisher:] ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2004 [Pages:] 34-38
Verlag: 
ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Prof. Sinn präsentierte einen ifo-Vorschlag zur Modifizierung des geltenden Umsatzsteuersystems, wodurch ein Vorsteuerabzug ausschließlich nach Abführung der Mehrwertsteuer an den Fiskus möglich sein soll. Dies ließe sich beispielsweise durch ein System mit zwischengeschaltetem »Treuhand-Konto« des Verkäufers erreichen, auf welches der Käufer den Bruttopreis einzahlt. Von diesem Konto würde dann die Mehrwertsteuer direkt an das zuständige Finanzamt und der Netto-Rechnungsbetrag an den Verkäufer überwiesen. Die besonderen Vorteile dieses Ansatzes wären sowohl eine vollständige Eliminierung der Steuerausfälle durch Karussellgeschäfte als auch durch Insolvenzen.
Schlagwörter: 
Umsatzsteuer
Steuerstraftat
Steueraufkommen
Deutschland
JEL: 
H25
H26
Dokumentart: 
Article

Datei(en):
Datei
Größe





Publikationen in EconStor sind urheberrechtlich geschützt.