Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/163864 
Year of Publication: 
2003
Citation: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 56 [Issue:] 02 [Publisher:] ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2003 [Pages:] 3-10
Publisher: 
ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Abstract: 
Im Oktober 2002 hat die Europäische Kommission einen neuen Vorschlag für eine einheitliche Regelung von grenzüberschreitenden Firmenübernahmen vorgelegt. Für Brigitte Zypries, Bundesjustizministerin, wird dieser Entwurf seinem Anspruch nicht gerecht, ein »einheitliches »level playing field« und damit faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen ... Durch die vorgesehenen Regelungen würden deutsche Unternehmen zum Verzicht auf Abwehrmöglichkeiten gezwungen, während zugleich den Unternehmen anderer Mitgliedstaaten gestattet würde, sich durch Mehrstimmrechte effektiv gegen Übernahmen abzuschotten.« Heinz Putzhammer, DGB, begrüßt zwar, »dass durch eine Richtlinie zur Regelung von Unternehmensübernahmen ein verlässlicher Rechtsrahmen und Transparenz in den Übernahmeverfahren geschaffen werden soll ... Der vorliegende Entwurf jedoch lässt zwar die in Frankreich und in skandinavischen Ländern bestehenden Doppel- und Mehrfachstimmrechte unberührt, fordert aber die Abschaffung der in Deutschland möglichen "Vorratsbeschlüsse" des Aufsichtsrates eines Unternehmens.« Auch Prof. Dr. Franz Häuser, Universität Leipzig, sieht die skandinavischen Lände und Frankreich im Vorteil. Für ihn verfehlt der EU-Vorschlag offenkundig das von der Kommission selbst gesteckte Ziel, gleiche Rahmenbedingungen für Unternehmensübernahmen zu schaffen.
Subjects: 
Unternehmen
Übernahme
EU-Recht
Institutionelle Infrastruktur
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
JEL: 
G34
K22
Document Type: 
Article

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