Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/163831 
Erscheinungsjahr: 
2002
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 55 [Issue:] 19 [Publisher:] ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2002 [Pages:] 22-30
Verlag: 
ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, das Vorsteuervergütungsverfahren zu ändern. Derzeit erfolgt die Vorsteuervergütung an nicht im Inland, sondern in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Unternehmen in Form von Erstattungen auf Antrag durch eine zentrale Behörde im Land der Umsatzsteuererhebung. Die Europäische Kommission hat in ihrem Vorschlag vom Juni 1998 empfohlen, stattdessen einen grenzüberschreitenden Vorsteuerabzug einzuführen. Das geplante Verfahren soll es den vorsteuerabzugsberechtigten Steuerpflichtigen ermöglichen, die in einem Mitgliedstaat, in welchem sie nicht ansässig sind, entrichtete Umsatzsteuer in ihrem Sitzland von der in ihrer periodischen Steuererklärung ausgewiesenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen. Nach Überprüfung der aus einer Einführung dieses Systems resultierenden Möglichkeiten und Risiken rät das ifo Institut von einer Implementierung dieses Vorschlages ab. Stattdessen sollte das bestehende System beispielsweise durch einheitliche Formulare und einheitliche Sprachanforderungen sowie knappe Fristen für die Bearbeitung optimiert werden.
Schlagwörter: 
Umsatzsteuer
Steuerpolitik
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
JEL: 
F36
Dokumentart: 
Article

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