Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/163824 
Erscheinungsjahr: 
2002
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 55 [Issue:] 18 [Publisher:] ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2002 [Pages:] 3-13
Verlag: 
ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Zur Finanzierung der Beseitigung der Flutschäden hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die zweite Stufe der Steuerreform um ein Jahr zu verschieben. Prof. Dr. Rolf Peffekoven, Universität Mainz, vertritt in seinem Beitrag die Auffassung, dass die Finanzierung in erster Linie über Ausgabenkürzungen vorgenommen werden sollte: „Der richtige Weg wären Ausgabenumschichtungen in den öffentlichen Haushalten. Wenn diese aber nicht durchgesetzt werden können oder sollen, besteht nur noch die Wahl zwischen verschiedenen Übeln (Steuererhöhung oder Kreditfinanzierung). Mit der Verschiebung der zweiten Entlastungsstufe der Steuerreform hat sich die Bundesregierung leider für das größere Übel entschieden.“ Auch für Dr. Karl Heinz Däke, Bund der Steuerzahler, wäre die Entlastung, die mit der zweiten Stufe der Steuerreform vorgesehen war, als konjunktureller Impuls unbedingt notwendig gewesen. Unterstützt wird diese Ansicht von Heinrich Traublinger, Handwerkskammer für München und Oberbayern. Er sieht gerade das Handwerk und andere konsumnahe Wirtschaftsbereiche von dieser Maßnahme überproportional belastet. Für Werner Heß, Dresdner Bank, liegt die „Lösung im Sparen“. Einerseits ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung nicht in eine noch höhere Staatsverschuldung ausgewichen ist, andererseits sollten „die nötigen Finanzmittel durch Umschichtungen der Staatsausgaben aufgebracht werden“.
Schlagwörter: 
Überschwemmung
Naturkatastrophe
Finanzierung
Steuerreform
Öffentlicher Haushalt
Deutschland
JEL: 
R51
Dokumentart: 
Article

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