Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/163780 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2002
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 55 [Issue:] 10 [Publisher:] ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2002 [Pages:] 29-34
Verlag: 
ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Am 6. März 2002 hat das Bundesverfassungsgericht sein seit langem erwartetes Urteil zu den Besteuerungsunterschieden von Arbeitnehmerrenten und Beamtenpensionen verkündet. Bereits 1980 hatte das Gericht das bestehende System zwar für verfassungsgemäß erklärt, aber gleichzeitig das Ausmaß der Begünstigung von Renten für korrekturbedürftig gehalten. 1992 wurde dann erneut eine Reform angemahnt. Das jetzt vorliegende Urteil unterstreicht die Notwendigkeit einer neuen und durchgreifenden Rentenreform, ist aber im Vergleich zu früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Familienbesteuerung als eher harmlos einzustufen. Während heute der überwiegende Teil der Rentner keine Steuern zahlen muss, könnte sich dies zwar in Zukunft zumindest für Bezieher hoher Renten oder zusätzlich beträchtlicher Nebeneinkünfte (beispielsweise aus Vermietung) ändern. Dagegen muss der durchschnittliche Rentner aufgrund der vermutlich weiterhin hohen Freibeträge kaum mit zusätzlichen Steuerlasten rechnen.
Schlagwörter: 
Ruhegehalt
Rentner
Rentenreform
Familienbesteuerung
Deutschland
JEL: 
H55
J26
K34
Dokumentart: 
Article

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