Zusammenfassung:
In den Verhandlungen zur EU-Osterweiterung steht im ersten Halbjahr 2001 die Regelung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit auf der Tagesordnung. Mittlerweile liegen mehrere Schätzungen des Zuwanderungspotentials vor, das nach der EU-Erweiterung für Deutschland oder ganz Westeuropa wirksam werden kann. Die öffentliche Diskussion konzentriert sich dabei vor allem auf das jeweils projizierte Migrationsvolumen, das für Deutschland nach Ablauf von 15 Jahren auf Werte zwischen 2 und 6 Mill. Personen geschätzt wird. Letztlich sind es aber nicht so sehr die nur schwer vorauszuschätzenden Zuwanderungszahlen, sondern in erster Linie die bestehenden ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Wanderungen innerhalb einer erweiterten EU, die als eigentliche Ursache möglicher Folgeprobleme anzusehen sind.