Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/161709 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2016
Schriftenreihe/Nr.: 
Aktuelle Berichte No. 1/2016
Verlag: 
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg
Zusammenfassung: 
Die Zahl der Erwerbstätigen lag im 3. Quartal 2015 um 0,8 Prozent, das Arbeits-volumen um 1,0 Prozent über dem des Vorjahresquartals. Obwohl diese positive Entwicklung strenggenommen kein Beleg dafür ist, dass der gesetzliche Mindestlohn unschädlich für die Beschäftigung war, sprechen die bisherigen deskriptiven Befunde dagegen, dass er Arbeitsplatzverluste in größerem Umfang nach sich gezogen hat. Allerdings verändert sich die Beschäftigungsstruktur. Während die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter wächst, ist die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse 2015 gesunken. In vom Mindestlohn betroffenen Bereichen wurden in signifikantem Ausmaß geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt. Die Zahl der Aufstocker ist zu Beginn des Jahres 2015 nur in geringem Maße zurückgegangen. Nicht wenige Betriebe haben die Löhne bei Einstellungen bereits vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes an das Mindestlohnniveau angepasst: Im Jahr 2014 erhielten 4,5 Prozent der Neueingestellten einen Einstiegslohn von genau 8,50 Euro pro Stunde. Kein anderer Stundenlohn wurde bei Neueinstellungen so häufig genannt.
Dokumentart: 
Research Report

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