Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/161408 
Year of Publication: 
1991
Series/Report no.: 
Manuskripte aus den Instituten für Betriebswirtschaftslehre der Universität Kiel No. 278
Publisher: 
Universität Kiel, Institut für Betriebswirtschaftslehre, Kiel
Abstract: 
Im Zusammenhang mit der Harmonisierung des europäischen Rechts bezüglich der Produkthaftung ist nach über 15- jähriger Diskussion zum 1.1.1990 das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) in Kraft getreten. Dabei erhoffte man sich neben der Vereinheitlichung des Rechts bezüglich der Produkthaftung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft auch eine Vereinfachung der Anspruchsgrundlagen innerhalb der Bundesrepublik. Gegenüber der deliktischen Produkthaftung nach § 823 BGB - die weiterhin als rechtliche Anspruchsgrundlage Bestand hat - bringt das ProdHaftG eine Reihe von Verschärfungen bezüglich der Haftungsgrundlagen aufgrund fehlerhafter Produkte mit. Für die in der Bundesrepublik operierenden Unternehmen bedeutet dies eine Zunahme des Risikos, aus produkthaftungsrechtlichen Inanspruchnahmen belastet zu werden. Die Verschärfung der Haftungsgrundlagen ist Anlaß, sich mit der Frage zu beschäftigen, wie Verpflichtungen aus Produkthaftung handelsbilanziell zu berücksichtigen sind und mit welchen Problemen bei einer Bilanzierung gerechnet werden muß. Dazu ist zu prüfen, wie Produkthaftungsrisiken innerhalb der Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und Rückstellungen (§ 249 HGB) eingeordnet werden können…
Document Type: 
Working Paper
Document Version: 
Digitized Version

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