Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/158447 
Erscheinungsjahr: 
2014
Schriftenreihe/Nr.: 
IAB-Kurzbericht No. 22/2014
Verlag: 
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg
Zusammenfassung: 
Wer sich arbeitsuchend meldet, schließt in der Regel eine Eingliederungsvereinbarung mit seiner Arbeitsagentur ab, um den Vermittlungsprozess transparenter und verbindlicher zu gestalten. Nach den Vorstellungen der Hartz-Kommission aus dem Jahr 2002 sollte dieses Vorgehen dazu beitragen, das Leitprinzip 'Eigenaktivitäten auslösen - Sicherheit einlösen' zu verwirklichen. Das IAB und die Universität Mannheim haben untersucht, was Vermittlungsfachkräfte heutzutage von den Eingliederungsvereinbarungen halten. Im Rahmen eines Modellprojekts in ausgewählten Arbeitsagenturen zeigt sich, dass die Einschätzungen der Fachkräfte je nach Profil der Arbeitsuchenden sehr unterschiedlich ausfallen. Bei besonders marktnahen, aber auch bei besonders marktfernen Arbeitsuchenden sieht knapp die Hälfte der Befragten eine Eingliederungsvereinbarung generell als wenig sinnvoll an. Hingegen wird sie vor allem dann geschätzt, wenn die Arbeitsuchenden einen Aktivierungsbedarf aufweisen.
Dokumentart: 
Research Report

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