Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/158267 
Erscheinungsjahr: 
2008
Schriftenreihe/Nr.: 
IAB-Kurzbericht No. 5/2008
Verlag: 
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg
Zusammenfassung: 
Die öffentlichen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende können Vermittlungsdienstleistungen über Ausschreibungen an private Dienstleister vergeben. Arbeitsuchende werden dabei zeitweise an private Vermittler überwiesen. Dies geschieht über die so genannte Beauftragung Dritter mit der gesamten Vermittlung. Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die Anfang 2005 an eine private Vermittlung überwiesen wurden, haben insgesamt kaum davon profitiert. Ihre Beschäftigungschancen erhöhen sich - je nach Teilgruppe - gar nicht oder nur in geringem Umfang. Im Durchschnitt sind sie genauso häufig oder häufiger arbeitslos gemeldet oder in Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik und beziehen genauso häufig Arbeitslosengeld II (Alg II) wie die Vergleichsgruppe. Nur einzelne, schwerer vermittelbare Gruppen von Alg-II-Empfängern profitieren von der Überweisung an private Vermittler. Im Jahr 2005 wurden rund 157 Tsd. Empfänger von Alg II zeitweise an private Vermittler mit dem Ziel der unmittelbaren Integration in den Arbeitsmarkt überwiesen. Im Jahr 2007 waren es nur noch 50 Tsd. Personen. In diesem Zeitraum ging auch die geplante Überweisungsdauer deutlich zurück. Seit dem Jahr 2005 hat sich die Struktur der überwiesenen Alg-II-Empfänger verändert: Im Jahr 2007 waren es relativ mehr Kurzzeitarbeitslose, behinderte Menschen, ausländische Mitbürger und mehr junge Erwachsene. Der Frauenanteil unter den Überwiesenen ist dagegen konstant geblieben und liegt weiterhin unter dem im Arbeitslosenbestand des SGB II.
Dokumentart: 
Research Report

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1.47 MB





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