Abstract:
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Langzeitarbeitslose nach dem SGB II werden seit dem Jahr 2005 vom Bund finanziert. Sowohl im Jahr 2005 als auch 2006 wurde dafür deutlich weniger ausgegeben als geplant. Zusätzlich sind seit der Einführung des SGB II auch die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit für aktive und passive Arbeitsförderung nach dem SGB III zurückgegangen. Dadurch entstehen in den Regionen Einkommensverluste, die nahezu ausschließlich auf den Rückgang der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung zurückzuführen sind. Da von diesen Ermessensleistungen ostdeutsche Regionen besonders profitierten, wirkt sich dort die rückläufige Ausgabenentwicklung auch am stärksten aus. Die freiwerdenden Mittel werden für die Beitragssatzsenkung zur Arbeitslosenversicherung ab 1. Januar 2007 genutzt. Obwohl alle Regionen von einem niedrigeren Beitragssatz profitieren, gibt es - zumindest kurzfristig - die größten direkten Einkommensgewinne in wirtschaftsstarken Ballungszentren und damit in Westdeutschland.