Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/158197 
Year of Publication: 
2005
Series/Report no.: 
IAB-Kurzbericht No. 17/2005
Publisher: 
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg
Abstract: 
Bei der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe (ALHI) zum neuen Arbeitslosengeld II hat sich vor allem die Einkommenssituation von ehemaligen ALHI-Beziehern verändert. Familieneinkommen werden stärker angerechnet als bisher, die Leistungen orientieren sich am gesetzlich definierten Bedarf und nicht mehr am früher erzielten Erwerbseinkommen. Dadurch sind seit Januar 2005 nur noch 83 Prozent der ALHI-Bezieher bedürftig im Sinne des SGB II und erhalten weiterhin Transferleistungen - die einen mehr, die anderen weniger als vorher. Zu den Verlierern zählen z.B. Paarhaushalte bei Erwerbstätigkeit des Partners oder Ältere, die relativ hohe ALHI-Ansprüche hatten. Gewinner der Reform sind vor allem jene Leistungsempfänger, deren Arbeitslosenhilfe unter dem Sozialhilfeniveau lag. In der Wirkung des SGB II auf die Haushaltseinkommen zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen Ost und West sowie nach Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaften. Anrechenbare Vermögen spielen bei der Bedürftigkeitsprüfung kaum eine Rolle. ALHI-Haushalte haben sie meist schon unter den zuletzt verschärften Bedingungen des ALHI-Bezugs aufgebraucht.
Document Type: 
Research Report

Files in This Item:
File
Size
507.01 kB





Items in EconStor are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.