Abstract:
Bei der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe (ALHI) zum neuen Arbeitslosengeld II hat sich vor allem die Einkommenssituation von ehemaligen ALHI-Beziehern verändert. Familieneinkommen werden stärker angerechnet als bisher, die Leistungen orientieren sich am gesetzlich definierten Bedarf und nicht mehr am früher erzielten Erwerbseinkommen. Dadurch sind seit Januar 2005 nur noch 83 Prozent der ALHI-Bezieher bedürftig im Sinne des SGB II und erhalten weiterhin Transferleistungen - die einen mehr, die anderen weniger als vorher. Zu den Verlierern zählen z.B. Paarhaushalte bei Erwerbstätigkeit des Partners oder Ältere, die relativ hohe ALHI-Ansprüche hatten. Gewinner der Reform sind vor allem jene Leistungsempfänger, deren Arbeitslosenhilfe unter dem Sozialhilfeniveau lag. In der Wirkung des SGB II auf die Haushaltseinkommen zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen Ost und West sowie nach Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaften. Anrechenbare Vermögen spielen bei der Bedürftigkeitsprüfung kaum eine Rolle. ALHI-Haushalte haben sie meist schon unter den zuletzt verschärften Bedingungen des ALHI-Bezugs aufgebraucht.