Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/158161 
Erscheinungsjahr: 
2003
Schriftenreihe/Nr.: 
IAB-Kurzbericht No. 21/2003
Verlag: 
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg
Zusammenfassung: 
Die Reform des Kündigungsschutzes ist erneut in der Diskussion. Die Analyse der jüngsten Änderungen des Kündigungsschutzrechts zeigt jedenfalls, dass es bisher nur wenig flexibler geworden ist. Eine Neugestaltung des Kündigungsschutzes sollte drei Kriterien erfüllen: Erstens muss für jeden Arbeitnehmer das Kündigungsschutzrecht verständlich werden. Zweitens sollte der Kündigungsschutz den Vertragsparteien keinen Anreiz setzen, sich im Fall einer notwendigen Entlassung strategisch zu verhalten. Drittens müsste eine Reform dafür Sorge tragen, dass beide Parteien Anlass haben, die Rechtsdurchsetzungskosten zu senken. Ziel einer solchen Reform sollte sein, beschäftigte Arbeitnehmer vor willkürlichen Entlassungen zu schützen. Gleichzeitig sollte sie aber Arbeitslosen die Rückkehr in den regulären Arbeitsmarkt nicht verwehren. Auf diese Weise könnte eine Reform des Kündigungsschutzrechts neue beschäftigungspolitische Impulse setzen. Bei einer grundlegenden Reform des Kündigungsschutzes ist jedoch zu beachten, dass die höhere Flexibilität nicht mit dem wünschenswerten Ausgleich sozialer Härten kollidiert. Dann wird sie auch dem Gedanken der 'Flexicurity' gerecht.
Dokumentart: 
Research Report

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