Abstract:
Die EU versucht seit 1997, die Beschäftigungspolitik ihrer Mitgliedsländer unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten flexibel zu koordinieren. Mit den Leitlinien der 'Europäischen Beschäftigungsstrategie' (EBS) wurde dabei ein Mittelweg zwischen unverbindlichem Meinungsaustausch und zwingenden Verordnungen gefunden. Die neuen, vereinfachten Leitlinien für 2003 setzen diesen Weg fort, enthalten aber zusätzliche quantitative Zielvorgaben, die teilweise politisch umstritten waren. Zudem betont die EBS nun noch stärker die Bedeutung von 'mehr Beschäftigung' zur Lösung der Arbeitsmarktkrise. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die EBS vor allem in der Arbeitsmarktpolitik zu spürbaren Fortschritten geführt hat. ln Deutschland zeigt sich ihr Einfluss vor allem in zwei Bereichen in der Verstärkung des aktivierenden und präventiven Ansatzes bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt (Gender Mainstreaming). Beschäftigungspolitik ist freilich mehr als Arbeitsmarktpolitik. In anderen zentralen Bereichen wie der Fiskalpolitik, der Reform der sozialen Sicherungssysteme und der Lohn- und Tarifpolitik, ist der Einfluss der Leitlinien bisher eher gering. Die Verantwortung für 'mehr Beschäftigung' liegt weiterhin hauptsächlich bei den Nationalstaaten.