Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/158092 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2000
Schriftenreihe/Nr.: 
IAB-Kurzbericht No. 12/2000
Verlag: 
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg
Zusammenfassung: 
Das Auslaufen des Beschäftigungsförderungsgesetzes (BeschFG) zum 31.12.2000 und eine neue EU-Direktive zu Mindeststandards erfordern eine Neuregelung befristeter Arbeitsverträge. Dabei sind bisherige Erfahrungen mit dem geltenden Recht zu berücksichtigen. In dem Beitrag wird gezeigt, dass es seit Einführung des BeschFG 1985 keine alarmierende Erhöhung der befristeten Beschäftigung gegeben hat. Auch eine Aushöhlung von unbefristeten Verträgen ist empirisch nicht belegbar. Die höchsten Befristungsquoten finden sich bei jüngeren Arbeitnehmern (also beim Berufseinstieg) und bei Teilzeitverträgen. Um Rechtsvereinfachung und -sicherheit zu schaffen, wird vorgeschlagen, alle Regelungen zu befristeten Verträgen in einem Gesetz zusammenzufassen und Missbrauchstatbestände zu definieren.
Dokumentart: 
Research Report

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