Abstract:
Will ein Anlagenbetreiber, der Strom aus erneuerbaren Energien produziert, gefördert werden, muss er sich zukünftig darauf bewerben. Denn ab 2017 gibt der Gesetzgeber eine feste Menge an installierter Leistung vor, die im Jahr ans Netz gehen darf. Ziel ist es, den Ausbau insgesamt in den vorgesehenen Zielkorridoren zu halten. Kritiker sehen das Ende der Energiewende eingeläutet. Aufgrund des derzeitigen EEG-Entwurfs ist jedoch vielmehr mit einem Überschreiten des Zielkorridors zu rechnen. Weiterhin fehlt eine Beteiligung der Anlagenbetreiber am Preisrisiko.