Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/157183 
Erscheinungsjahr: 
2016
Schriftenreihe/Nr.: 
IW-Report No. 22/2016
Verlag: 
Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Köln
Zusammenfassung: 
Seit 2007 finanzieren Bund und Länder im Hochschulpakt Studienanfänger, die gegenüber dem Basisjahr 2005 zusätzlich an die Hochschulen kommen, gemeinsam. In die Berechnungen werden alle Anfänger an den Privathochschulen einbezogen, Geld gibt es aber nur in wenigen Ausnahmefällen. Im Qualitätspakt Lehre, der wettbewerblich organisierten dritten Förderlinie des Hochschulpaktes, sind die privaten Hochschulen darüber hinaus nicht teilnahmeberechtigt. Die für die Ausbildungsleistungen der privaten Hochschulen miteinberechneten Bundesmittel verbleiben überwiegend in den jeweiligen Hochschulbudgets der Länder. Diese konnten nicht zuletzt dadurch ihre Grundmittel seit Beginn des Hochschulpaktes bis 2013 um rund 29 Prozent steigern. Allein für das Jahr 2013 können die den privaten Hochschulen entgangenen Bundesmittel aus dem Hochschulpakt auf rund 197 Millionen Euro geschätzt werden. Mit dieser Summe haben die privaten Hochschulen im Jahr 2013 somit die Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft quasi subventioniert. Gleichzeitig wird von den privaten Hochschulen in den staatlichen Anerkennungsverfahren und bei der Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat eine kontinuierliche Ausbildungsleistung sowie ein stärkeres Engagement in der Forschung verlangt. Beides erfordert eine stabile finanzielle Basis, die in der gegenwärtigen Finanzierungsstruktur der privaten Hochschulen durch die überwiegende Abhängigkeit von Studiengebühren nicht immer gegeben ist. Eine monetäre Berücksichtigung der Ausbildungsleistungen der privaten Hochschulen bei der Vergabe der Hochschulpaktmittel wäre daher ein Schritt in die richtige Richtung. Auch aus ordnungspolitischer und verfassungsrechtlicher Sicht lässt sich eine stärkere staatliche Mitfinanzierung der privaten Hochschulen begründen.
JEL: 
I22
I28
H52
Dokumentart: 
Research Report

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