Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/156904 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2006
Quellenangabe: 
[Journal:] IW-Trends - Vierteljahresschrift zur empirischen Wirtschaftsforschung [ISSN:] 1864-810X [Volume:] 33 [Issue:] 1 [Publisher:] Institut der deutschen Wirtschaft (IW) [Place:] Köln [Year:] 2006 [Pages:] 3-16
Verlag: 
Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Köln
Zusammenfassung: 
Real Estate Investment Trusts sollen im Jahr 2006 auch in Deutschland eingeführt werden. Dies würde die Investitions- und Anlagebedingungen am Standort Deutschland verbessern. Doch die Einführung stockt, weil neue Steuerschlupflöcher befürchtet werden. Die steuerliche Transparenz des REIT ist jedoch nicht als ein Privileg anzusehen, sondern leitet sich aus dem Gebot der Gleichbehandlung im Rahmen der bestehenden Steuersystematik ab. Auch die Forderung nach einer reduzierten Besteuerung stiller Reserven ist richtig, da die bisherigen Regeln unerwünschte Einsperreffekte induzieren. Allerdings sollte die Absenkung der Veräußerungsgewinnsteuer für alle Marktteilnehmer gelten. Schließlich lässt sich hinsichtlich der internationalen Besteuerung darlegen, dass dem Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung der Quellenbesteuerung offen stehen. Um internationale Investoren für den deutschen Immobilienmarkt zu gewinnen, sollte der Gesetzgebungsprozess schnell vorangebracht werden.
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Article

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