Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/156882 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2004
Quellenangabe: 
[Journal:] IW-Trends - Vierteljahresschrift zur empirischen Wirtschaftsforschung [ISSN:] 1864-810X [Volume:] 31 [Issue:] 4 [Publisher:] Institut der deutschen Wirtschaft (IW) [Place:] Köln [Year:] 2004 [Pages:] 41-50
Verlag: 
Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Köln
Zusammenfassung: 
In Deutschland wird derzeit intensiv über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns debattiert. Die Befürworter verweisen auf positive Auslandserfahrungen. Allein in der Europäischen Union haben 18 von 25 Mitgliedstaaten einen gesetzlichen Mindestlohn. Aber auch außerhalb der Europäischen Union, etwa in Kanada, Japan und den Vereinigten Staaten, sind gesetzliche Mindestlöhne schon seit geraumer Zeit verbreitet. Während in diesen Ländern zumeist ein landesweit einheitlicher Mindestlohnsatz gilt, favorisiert in Deutschland vor allem die IG Metall eine branchenbezogene Regelung. Eine solche Lösung wäre allerdings zum einen mit gravierenden beschäftigungspolitischen Risiken vor allem für Geringqualifizierte verbunden. Zum anderen kann das verteilungspolitische Ziel, „Arbeit in Armut“ zu bekämpfen, durch einen branchenspezifischen Mindestlohn nicht effizient angegangen werden.
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Article

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