Abstract:
Das deutsche Sozialhilfesystem räumt dem Fürsorgeprinzip hohe Bedeutung ein und gibt arbeitsfähigen Hilfeempfängern zu wenig Anreize, in die Erwerbstätigkeit zu wechseln. Denn der Unterschied zwischen dem Einkommensniveau von Sozialhilfeempfängern und den Verdiensten geringqualifizierter Arbeitnehmer ist so gering, dass eine Arbeitsaufnahme häufig unattraktiv wird. Beispielsweise kann ein Ehepaar mit zwei Kindern aus der Sozialhilfe ein Verfügbares Haushaltseinkommen von 2.893 DM im Monat erzielen. Ein verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern verfügt bei einem Bruttoverdienst von 3.000 DM über ein Nettoeinkommen einschließlich der Sozialtransfers von 3.074 DM. Zwischen Nicht-Arbeit und Vollzeit- Erwerbstätigkeit liegt demnach nur eine Differenz von 181 DM. Kombilohnstrategien oder die steuerliche Begünstigung niedrigentlohnter Erwerbstätigkeit könnten diese Abhängigkeitsfalle beseitigen.