Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/152263 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2017
Quellenangabe: 
[Journal:] BDZ-Fachteil [ISSN:] 1437-9864 [Issue:] 1-2/2017 [Publisher:] BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft [Place:] Bonn [Year:] 2017 [Pages:] F1-F3
Verlag: 
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Bonn
Zusammenfassung: 
Der Unionszollkodex (VO [EU] Nr. 952/2013) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.10.2013 hat seit dem 1.5.2016 den bisher geltenden Zollkodex der Gemeinschaften (VO [EWG] Nr. 2913/92) vollständig ersetzt. Das bisherige Ausfuhrverfahren für Gemeinschaftswaren (ein Zollverfahren nach Art. 4 Nr. 16 ZK) war v. a. in den Art. 161, 162, 183 ZK und vielen Vorschriften der ZK-DVO geregelt. Die Wiederausfuhr für Nicht-Unionswaren war eine zollrechtliche Bestimmung (Art. 4 Nr. 15 ZK), die in den Art. 182 ZK und Art. 842 ZK-DVO geregelt gewesen ist. Das nationale Außenwirtschaftsrecht ergänzte dabei die Vorschriften des Europarechts. Mit dem UZK ist das Zollverfahren der Ausfuhr eines von drei Zollverfahren geworden, das sowohl die Ausfuhr von Unionswaren als auch die Wiederausfuhr von Nicht-Unionswaren umfasst. Die wesentlichen Regelungen des Zollverfahrens der Ausfuhr sind in den Art. 263–277 UZK enthalten. Daneben treten – wie bisher – die Regelungen der Abgabe einer Zollanmeldung (Art. 158–167 UZK) sowie der §§ 12–20 AWV. Alle Anwender werden auch diese Fundstellen und z. T. neuen Inhalte der Artikel neu lernen müssen. Bislang gibt es erste systematische Überblicke und Umschlüsselungshilfen, doch die Detailarbeit und insbesondere die Verknüpfung von UZK zu den ergänzenden UZK-DVOen sind nicht einfach in einer Umschlüsselungshilfe darstellbar. Neben den UZK treten die beiden Delegierenden Verordnungen – Delegierender Rechtsakt, VO (EU) 2015/2446 (UZK-DA) und Implementierender Durchführungsrechtsakt (UZK-IA), VO (EU) 2015/2447 – und die Verknüpfung der UZK-Normen zu den DVOen ist komplex und muss neu erlernt werden.
Schlagwörter: 
Zollrecht
Customs Law
Europarecht
European Law
Export
Zollverfahren
JEL: 
K33
K34
Dokumentart: 
Article
Dokumentversion: 
Published Version
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