Abstract:
Der angekündigte mehrheitliche Verkauf des Discounters "Plus" würde der Konzentration im deutschen Einzelhandel einen neuen Schub verleihen. Die oft vorgebrachte These, dass ein Ausscheiden kleinerer Wettbewerber langfristig auch den Konsumenten schadet, ist allerdings rein spekulativ. Dieser Annahme bei einer kartellrechtlichen Prüfung zu folgen, kann letztlich sogar dazu beitragen, die Interessen nicht wettbewerbsfähiger Händler anstelle der Interessen der Verbraucher zu schützen. Eine kartellrechtliche Prüfung des Vorhabens sollte dem "more economic approach" der EU-Kommission folgen, wobei neben dem Aspekt des Wettbewerbs zwischen den Einhandelsunternehmen auch die Auswirkungen auf die Verhandlungen mit den betroffenen Lieferanten zu berücksichtigen sind. Wie die neuere Forschung zeigt, darf hierbei nicht davon ausgegangen werden, dass eine Stärkung der Nachfragemacht die Leistungsanreize der Lieferanten zwingend untergraben würde. Stattdessen können Verbraucher von einer Stärkung des "vertikalen Wettbewerbs" durch niedrigere Preise aber auch durch verbesserte Qualität profitieren. Verhandlungstheoretische Überlegungen belegen allerdings auch die Gefahr eines "Wasserbetteffektes", der eine Verschlechterung der Einkaufskonditionen kleinerer Handelsketten bewirken kann.