Zusammenfassung:
Der rasche Ausbau der Breitbandinfrastruktur wird als Schlüssel für die Nutzung der Potentiale der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) angesehen. Die durch das Internet geschaffene weltweite IK-Infrastruktur und die sukzessive Steigerung der Übertragungsbandbreiten leisten wesentliche Beiträge zur Entwicklung neuer Märkte und zum Produktivitätswachstum. Es wird erwartet, dass die Standortattraktivität im weltweiten Innovationswettbewerb durch flächendeckende Breitbandnutzung deutlich gesteigert werden kann. Mithin sind alle Länder darum bemüht, ihre Netzinfrastruktur diesen wachsenden Erfordernissen anzupassen. Allerdings hat der mit der Deregulierung der Telekommunikationsmärkte im Jahr 1996 in Gang gesetzte Infrastrukturwettbewerb in Deutschland zur Folge, dass bei renditeorientierten Investitionskalkülen der einzelnen Unternehmen dünn besiedelte Regionen nicht berücksichtigt werden. Soll dennoch ein flächendeckendes Angebot bereitgestellt werden, müsste vom Gesetzgeber - möglichst anbieter- und technologieneutral - eine Mindestversorgung mit Breitbandkommunikation neu festgeschrieben und regelmäßig den aktuellen Bedarfsentwicklungen angepasst werden. Die Finanzierung könnte über einen Fonds erfolgen, aus dem im Wege offener Anbieterwettbewerbe Mittel zur Versorgung dünn besiedelter Regionen zur Verfügung gestellt werden. Der Fonds könnte entweder aus Pauschalbeiträgen aller Nutzer von Telekommunikationsdienstleistungen oder aus steuerfinanzierten Fördermitteln zur Entwicklung des ländlichen Raums gespeist werden. Da die unterversorgten Regionen nach Schätzungen der EU-Kommission innerhalb der gesamten EU nur 3 % bis 5 % der Bevölkerung ausmachen, würden sich die finanziellen Zusatzlasten vermutlich in engen Grenzen halten. Zu bedenken ist dabei, dass eine flächendeckende Breitbandversorgung im Zuge der technischen Entwicklung immer größere Bedeutung erlangt.