Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/151436 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2006
Quellenangabe: 
[Journal:] DIW Wochenbericht [ISSN:] 1860-8787 [Volume:] 73 [Issue:] 15/16 [Publisher:] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) [Place:] Berlin [Year:] 2006 [Pages:] 197-206
Verlag: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Zusammenfassung: 
Beschäftigte, die weniger als zwei Drittel des mittleren Lohns erhalten, werden im Allgemeinen zum sogenannten Niedriglohnsektor gerechnet. Gemessen an den Bruttolöhnen ist dieser Bereich seit Ende der 90er Jahre deutlich größer geworden. Das hängt in starkem Maße mit der Zunahme der Zahl geringfügig Beschäftigter zusammen. Sie erhalten meist relativ niedrige Bruttolöhne, müssen darauf aber auch keine Abgaben entrichten. Bezogen auf die Nettolöhne ist der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor kaum gewachsen. Im Jahre 2004 lag die Niedriglohngrenze bei knapp 9,50 Euro brutto je Stunde. Reichlich ein Fünftel aller Beschäftigten in Deutschland musste sich mit weniger als diesem Lohn begnügen. In Westdeutschland waren es 17 %, im Osten 40 %. In vielen Fällen - abhängig von der Haushaltszusammensetzung - sind die auf dem Markt erzielbaren Löhne kaum höher als die staatlichen Unterstützungsleistungen für Arbeitslose. Mitunter liegt die Unterstützung sogar über der Niedriglohngrenze, am ehesten in Ostdeutschland. Deshalb, vor allem aber aus sozialpolitischen Erwägungen, wird die Einführung von Mindestlöhnen gefordert. Insbesondere in Ostdeutschland müssten dann für einen erheblichen Teil der Beschäftigten die Löhne angehoben werden. Dies hätte deutliche Auswirkungen auf das gesamte Lohngefüge. Mindestlöhne würden vor allem kleine Betriebe betreffen - auch in den alten Bundesländern.
Dokumentart: 
Article

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