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Erscheinungsjahr: 
2003
Quellenangabe: 
[Journal:] DIW Wochenbericht [ISSN:] 1860-8787 [Volume:] 70 [Issue:] 48 [Publisher:] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) [Place:] Berlin [Year:] 2003 [Pages:] 770-773
Verlag: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Zusammenfassung: 
Der Welthandelsorganisation (WTO) wird immer wieder vorgeworfen, ein Hindernis für eine wirksame Umweltpolitik zu sein. Die Handelsregeln, so der Kernvorwurf, hätten Vorrang vor ökologischen Belangen. Die WTO hält dem entgegen, dass das Regelwerk den WTO-Mitgliedern erhebliche Spielräume in der nationalen Umweltpolitik lässt. Auch in Bezug auf den globalen Klimaschutz scheint es diskussionswürdig, ob das WTO-Recht einzelne Staaten daran hindern kann, eine Vorreiterrolle bei der Verringerung von Treibhausgasemissionen einzunehmen. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Klimaschutzpolitik eine Reihe von Gesetzen zur Förderung erneuerbarer Energien erlassen. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis 2010 zu verdoppeln. Die in diesen Gesetzen enthaltenen Vorschriften beeinflussen Höhe und Zusammensetzung des Energieverbrauchs mithilfe von technischen Standards, Steuern und finanziellen Zuwendungen an die Hersteller oder Nutzer erneuerbarer Energien. Da Energie international gehandelt wird, stellt sich unmittelbar die Frage, ob diese Gesetze mit dem Regelwerk der WTO vereinbar sind, insbesondere ob solche Maßnahmen ausländische Anbieter benachteiligen könnten. Diese Problemstellung hat das DIW Berlin in Kooperation mit dem Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung im Auftrag des Umweltbundesamtes untersucht. In die Analyse mit einbezogen wurden auch Zertifikate und Kennzeichen für "grünen" Strom, die derzeit auf freiwilliger Basis verwendet werden. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die deutschen Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien im Wesentlichen mit den WTO-Regeln vereinbar sind.
Dokumentart: 
Article

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