Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/151229 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2003
Quellenangabe: 
[Journal:] DIW Wochenbericht [ISSN:] 1860-8787 [Volume:] 70 [Issue:] 23 [Publisher:] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) [Place:] Berlin [Year:] 2003 [Pages:] 363-374
Verlag: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Zusammenfassung: 
Seit Jahren verfolgt das Land Berlin einen strikten Sparkurs. Vorübergehend wurde er durch das Desaster der Bankgesellschaft Berlin unterbrochen. Dennoch reichten die Sparmaßnahmen nicht aus, die Haushaltsfehlbeträge aus eigener Kraft auf ein vertretbares Maß zurückzuschrauben. Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn der Senat von Berlin eine extreme Haushaltsnotlage reklamiert und vom Bund Sanierungshilfen fordert. Gemessen an den vom Bundesverfassungsgericht früher verwendeten Indikatoren Zins-Steuer-Quote und Kreditfinanzierungsquote sind die Voraussetzungen spätestens 2005 erfüllt. Von Bedeutung ist dann die Frage, wie hoch die Sanierungshilfen anzusetzen sind. Wiederum gemessen am Vorgehen des Verfassungsgerichts errechnet sich überschlägig ein Bedarf von mindestens 17 Mrd. Euro; berücksichtigt man die zinsähnlichen Verpflichtungen aus dem Wohnungsbau, verdoppelt sich die Summe. Einen Teil dieser Mittel müssten wohl die anderen Bundesländer tragen, da sie zum gemeinschaftlichen Beistand verpflichtet sind. Hier ist zusätzliches Konfliktpotential angelegt.
Dokumentart: 
Article

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