Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/151222 
Authors: 
Year of Publication: 
2003
Citation: 
[Journal:] DIW Wochenbericht [ISSN:] 1860-8787 [Volume:] 70 [Issue:] 19 [Publisher:] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) [Place:] Berlin [Year:] 2003 [Pages:] 309-315
Publisher: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Abstract: 
Eines der Reformprojekte der Bundesregierung ist die Reform der Arbeitslosenund Sozialhilfe. Da Erwerbseinkommen bislang fast vollständig auf diese steuerfinanzierten Transferzahlungen angerechnet werden, gibt es für erwerbsfähige Leistungsbezieher wenig Anreize, eine Arbeit aufzunehmen. Im Folgenden werden die Ergebnisse einer Studie zu den Beschäftigungseffekten eines Reformvorschlags der Arbeitslosen- und Sozialhilfe vorgestellt. Dieser Vorschlag besteht aus drei Komponenten: 1. der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, so dass im Ergebnis die Arbeitslosenhilfe nicht mehr besteht; 2. einer deutlichen Reduktion der Sozialhilfe für ,,arbeitsfähige" Leistungsempfänger, die weder im regulären Arbeitsmarkt noch im öffentlichen Beschäftigungssektor eine Tätigkeit aufnehmen wollen; 3. verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten für Sozialhilfeempfänger bei Aufnahme einer regulären Beschäftigung. Dieser Vorschlag orientiert sich - wie auch andere aktuelle Reformvorschläge - am Prinzip des ,,Förderns und Forderns" in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Die Beschäftigungseffekte des untersuchten Reformvorschlags liegen bei rund 300 000 Personen im ersten Arbeitsmarkt. Insbesondere für die neuen Bundesländer ist dadurch keine entscheidende Reduktion der Massenarbeitslosigkeit zu erwarten. Bei einer Reduktion der Sozialhilfe würde außerdem etwa ein Drittel der Hilfeempfänger eine Vollzeitbeschäftigung mit einer Entlohnung zum bisherigen Sozialhilfeniveau im öffentlichen Beschäftigungssektor aufnehmen; zwei Drittel würden keine derartige Tätigkeit aufnehmen und eine Reduktion der Sozialhilfe in Kauf nehmen. Durch den Wegfall der Arbeitslosenhilfe und die Reduktion des Sozialhilfeniveaus für ,,arbeitsfähige" Hilfeempfänger, die weder im regulären Arbeitsmarkt noch im öffentlichen Beschäftigungssektor eine Tätigkeit aufnehmen wollen, ergeben sich erhebliche Einsparungen bei den Sozialausgaben. Allerdings ist die hier vorgeschlagene Sozialreform auch mit höheren Grenzsteuersätzen für einen Teil der bereits Beschäftigten, Steuerausfällen und einer Ausweitung des öffentlichen Beschäftigungssektors verbunden.
Document Type: 
Article

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