Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/151212 
Year of Publication: 
2003
Citation: 
[Journal:] DIW Wochenbericht [ISSN:] 1860-8787 [Volume:] 70 [Issue:] 12 [Publisher:] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) [Place:] Berlin [Year:] 2003 [Pages:] 190-195
Publisher: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Abstract: 
In der derzeitigen Debatte zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) werden verschiedene Wege zu einer ausgewogenen Beteiligung sowohl der Beitragszahler als auch der Rentenbezieher diskutiert. Neben einer Aussetzung bzw. Reduktion der Rentenanpassung und einer Anhebung der Regelaltersgrenze besteht auch die Möglichkeit, die Vorschriften zur Besteuerung von Renten neu zu gestalten. Ohnehin hat im März 2002 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Angleichung der Besteuerung von GRV-Renten und Pensionen gefordert. Die "Sachverständigenkommission zur Neuordnung der Altersbesteuerung" schlägt als Einstieg eine Bemessungsgrundlage von 50 % aller Renteneinkünfte vor; langfristig soll eine Vollbesteuerung erreicht werden. Jegliche Rentenreform setzt eine möglichst detaillierte Bestandsaufnahme der Einkommenssituation der aktuellen Rentnergeneration in Deutschland voraus. Empirische Analysen auf Basis der repräsentativen Stichprobe des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigen, dass die verfügbaren Einkommen der älteren Bevölkerung im Durchschnitt nur wenig unter jenen der erwerbsfähigen Jahrgänge liegen. Insbesondere GRV-Rentner mit sonstigem Einkommen (aus Kapitalerträgen, Vermietung und Verpachtung usw.) profitieren von der niedrigen Besteuerung ihrer Sozialversicherungsrenten aufgrund des derzeit steuerfreien geldwerten Vorteils aus Arbeitgeberbeiträgen und Bundeszuschuss. Modellrechnungen zu den Auswirkungen einer sachgerechten Anhebung der steuerlichen Bemessungsgrundlage von GRV-Renten verdeutlichen, dass aufgrund des geltenden Grundfreibetrages nur wenige gut verdienende alte Menschen von einer systematisch gebotenen Besteuerung aller Alterseinkommen tatsächlich betroffen sein würden. Ein Aussetzen der Rentenanpassung träfe hingegen auch Rentner mit geringen Renten.
Document Type: 
Article

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