Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/151190 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2002
Quellenangabe: 
[Journal:] DIW Wochenbericht [ISSN:] 1860-8787 [Volume:] 69 [Issue:] 50 [Publisher:] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) [Place:] Berlin [Year:] 2002 [Pages:] 863-872
Verlag: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Zusammenfassung: 
Die deutsche Industrie hat seit Mitte der 90er Jahre mehrfach Selbstverpflichtungserklärungen darüber abgegeben, durch eigene besondere und zusätzliche Anstrengungen einen Beitrag zur Erfüllung der von der Bundesregierung verfolgten Klimaschutzziele zu leisten. Tatsächlich waren die direkten CO2-Emissionen in der Industrie nach ersten Berechnungen im Jahre 2001 fast um ein Drittel geringer als im Basisjahr 1990; gleichzeitig sind die spezifischen Emissionen in ähnlicher Größenordnung zurückgegangen. Unabhängig davon, in welchem Umfang hierzu auch die Selbstverpflichtungen beigetragen haben, ist zu erkennen, dass sich der absolute Emissionsrückgang in der zweiten Hälfte der 90er Jahre erheblich abgeschwächt hat. So sanken die Emissionen im Zeitraum 1995 bis 2001 jahresdurchschnittlich nur noch um gut 2 Mill. t gegenüber rund 8,5 Mill. t in den vorangegangenen fünf Jahren. Andererseits haben sich die spezifischen CO2-Emissionen zuletzt weitaus schneller vermindert als in den Vorjahren. Vor diesem Hintergrund haben Selbstverpflichtungserklärungen, die überwiegend auf eine Reduktion von spezifischen CO2-Emissionen abstellen, nur einen begrenzten Wert für die absoluten Emissionsminderungsziele, zu denen sich die Bundesregierung verpflichtet hat. Bei den noch immer ausstehenden Erklärungen einzelner Branchen zu der zuletzt im Juni 2001 getroffenen Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft ist ergänzend auf die Zusage absoluter Minderungsziele zu drängen.
Dokumentart: 
Article

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