Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/150636 
Year of Publication: 
2008
Series/Report no.: 
SOEPpapers on Multidisciplinary Panel Data Research No. 87
Publisher: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Abstract: 
Mit dem im Zuge der Hartz IV-Reform 2005 eingeführten Kinderzuschlag sollte vermieden werden, dass Familien von ALG II und Sozialgeld abhängig werden, deren Einkommen zwar zur Deckung des elterlichen minimalen Lebensstandards, nicht aber für das Existenzminimum des Kindes bzw. der Kinder reicht. Die Auswirkungen der neuen Transferart auf die Einkommenssituation von Familien sind allerdings sehr gering - in den Jahren 2005 und 2006 wurde lediglich für etwa 90.000 Kinder (1% aller kindergeldberechtigten Kinder) der Kinderzuschlag gewährt. In der vorliegenden Studie, die von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert wurde, werden zunächst als wesentliche Gründe für die geringe Reichweite des Kinderzuschlags die komplizierten und restriktiven Regelungen aufgezeigt, die auch dem Ziel eines Abbaus von verdeckter Armut von Familien entgegenstehen. Daran anknüpfend wird ein Reformkonzept zur Bekämpfung von Kinderarmut entwickelt und eine quantitative Abschätzung der unmittelbaren Reformwirkungen vorgenommen. Bei der Gestaltung des Reformvorschlags wurde an Grundprinzipien des allgemeinen Familienleistungsausgleichs angeknüpft. Dieser sollte unabhängig von der jeweiligen Armutsursache das Existenzminimum des Kindes nicht nur von der Steuer freistellen, sondern im Bedarfsfall durch positive Transfers - mit einem Kindergeldzuschlag von maximal 150 Euro - gewährleisten. Das von der Einkommensanrechnung freizustellende elterliche Existenzminimum sollte pauschal berücksichtigt, darüber hinaus gehendes Einkommen nur zu 50% angerechnet werden. Aus einer Simulationsrechnung auf Basis des Sozio-ökonomischen Panels 2006 ergibt sich für etwa 3,6 Mio. Kinder ein Anspruch auf Kindergeldzuschlag, was knapp einem Fünftel aller Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, entspricht. Unter den Kindern von Alleinerziehenden würde die Empfängerquote mit gut einem Drittel weit überdurchschnittlich ausfallen. Die fiskalischen Kosten des Reformmodells würden sich auf etwa 4 Mrd. Euro jährlich belaufen. Die derzeit bei etwa 18% liegende Armutsquote von Kindern, für die Kindergeld bezogen wird, würde um etwa vier Prozentpunkte zurückgehen. Mit etwa zwei Dritteln lebt der größte Teil der potenziellen Anspruchsberechtigten in erwerbstätigen Familien, und die relativ stärkste Verminderung der Armutsquote ergibt sich bei Familien mit Vollzeiterwerbstätigkeit.
Subjects: 
SOEP
Document Type: 
Working Paper

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