Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/148716 
Authors: 
Year of Publication: 
2015
Citation: 
[Journal:] BDZ-Fachteil [ISSN:] 1437-9864 [Issue:] 10/2015 [Publisher:] BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft [Place:] Berlin [Year:] 2015 [Pages:] F50-F52
Publisher: 
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Berlin
Abstract: 
Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) wurde mit Wirkung vom 1.1.2008 geschaffen. Um eine weltweit sichere Lieferkette zu schaffen, ist jedoch eine gegenseitige Anerkennung der Sicherheitsstandards zwischen den beteiligten Wirtschaftsregionen erforderlich. Ähnliche Sicherheitskonzepte bestehen in den USA, Kanada, China, Japan, Südkorea, Neuseeland aber auch Israel und der Türkei sowie in vielen anderen Regionen. Im Rahmen des SAFE-Programms der Weltzollorganisation (WCO) haben bereits 168 Staaten von 179 Mitgliedstaaten bekräftigt, dass sie Sicherheits-Zertifizierungssysteme einführen werden. Wesentlicher Faktor für den Erfolg der Sicherheits-Zertifizierung und die sichere Lieferkette ist daher die gegenseitige Anerkennung der Sicherheitsstandards. Erste gemeinsame Abkommen liegen vor, die EU hat Abkommen mit der Schweiz und Norwegen, mit Andorra, Japan, den USA, Kanada und China abgeschlossen. Das Abkommen mit China ist im Mai 2014 unterzeichnet worden und im November 2014 veröffentlicht worden. Mittel- und langfristig ist mit zahlreichen bilateralen Abkommen zur gegenseitigen AEO-Anerkennung von der EU zu rechnen, z. B. mit Indien, Israel, Jordanien, Neuseeland, Malaysia, Mexiko, Südkorea, Singapur, Hongkong, Brasilien, Chile, Argentinien und der Türkei. Zu unterscheiden sind AEO-Programme, die mit dem in der EU umgesetzten AEO-System übereinstimmen und Compliance-Programme, die geringfügigere, wenig formalisierte Vereinfachungen für Bewilligungsinhaber beinhalten. Compliance-Programme unterscheiden sich von den AEO-Programmen: sie beinhalten geringfügigere, wenig formalisierte Vereinfachungen für Bewilligungsinhaber. Compliance-Programme sind mit den vereinfachten Zollverfahren der EU vergleichbar, in denen Wirtschaftsbeteiligte Vorteile bei der Zollabfertigung bekommen, wenn sie vertrauensvoll mit der Zollverwaltung zusammenarbeiten (z. B. Abfertigung außerhalb des Amtsplatzes, unvollständige Zollanmeldungen & ergänzende Zollanmeldungen, vereinfachte und ergänzende Zollanmeldungen; was in Deutschland und der EU lange Standard ist, wird erst im Rahmen des SAFE Frameworks erstmals als Compliance-Programm eingeführt). Compliance-Programme werden in manchen WCO-Mitgliedstaaten zunächst in einem ersten Schritt vor dem vollständigen AEO-Programm eingeführt, sodass für einige Vertragsstaaten zwei Programme aufgeführt sind (AEO & CP).
Subjects: 
Zollrecht
Customs Law
Europäische Union
World Customs Organization
Supply Chain Risk Management
JEL: 
K33
K34
Document Type: 
Article
Document Version: 
Published Version
Appears in Collections:

Files in This Item:





Items in EconStor are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.