Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/148564 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2014
Quellenangabe: 
[Journal:] Außenwirtschaftliche Praxis: Zeitschrift für Außenwirtschaft in Recht und Praxis (AW-Prax) [ISSN:] 0947-3017 [Publisher:] Bundesanzeiger Verlag [Place:] Köln [Year:] 2014 [Pages:] 75-80
Verlag: 
Bundesanzeiger Verlag, Köln
Zusammenfassung: 
Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2008 geschaffen. Sechs Jahre sind vergangen, nach denen es nun erneut gilt, eine Zwischenbilanz zu ziehen – wurden die Erwartungen und Antragszahlen erreicht, was gibt es an Neuerungen und welche Tendenzen sind erkennbar? Neue rechtliche Rahmenbedingungen gelten bereits seit dem 1. Januar 2009 – die Kriterien für alle zollrechtlichen Bewilligungen von vereinfachten Anmeldeverfahren und Anschreibeverfahren (Einfuhr und Ausfuhr) werden grundsätzlich an einige AEO-Kriterien angepasst. Das BMF verschärfte alle Prüfungen für neue und bestehende Bewilligungen bei der Wareneinfuhr und Warenausfuhr. Die Untersuchung ist erstmals so detailliert, dass für alle Mitgliedstaaten die Daten für AEO-F, AEO-C und AEO-S getrennt dargestellt werden. Neu ist der Vergleich zu den Vorjahresdaten und die Berechnung des Zuwachses an AEO-Zertifikaten. Erneut werden auch die Zahlen für Norwegen und die Schweiz dargestellt, obwohl die AEO-Zahlen in beiden Ländern bescheiden sind. Der Unions-Zollkodex (UZK) wurde veröffentlicht und gilt spätestens ab dem 1.6.2016. Der Beitritt Kroatiens zur EU-28 wurde berücksichtigt. Die AEO-Zertifikate in einigen Mitgliedstaaten stagnieren, in anderen dagegen steigt die Zahl weiter.
Schlagwörter: 
Zollrecht
Customs Law
Europarecht
European Law
Customs Code
Supply Chain Risk Management
JEL: 
K33
K34
K19
K32
Sonstige Angaben: 
Zweitveröffentlichung im kostenlosen Heft AW-Prax Service-Guide 2015, S. 40-45.
Dokumentart: 
Article
Dokumentversion: 
Published Version
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