Zusammenfassung:
Die in vielen internationalen Investitionsabkommen festgeschriebenen Regeln zur Streitschlichtung zwischen ausländischen Investoren und den Gaststaaten stoßen in Politik und Öffentlichkeit auf zunehmenden Widerstand. Die Auswertung einer neueren Datenbank der UNCTAD über insgesamt 739 Streitfälle widerspricht aber der verbreiteten These, den ausländischen Investoren werde es leicht gemacht, willkürliche Forderungen auf Schadensersatz durchzusetzen, indem ihnen der Rückgriff auf internationale Schiedsgerichte ermöglicht werde. Der oftmals behauptete Pro-Investoren Bias internationaler Schiedsgerichte und eine Benachteiligung ärmerer Staaten mit schwacher Verhandlungsposition sind nicht nachweisbar. Es ist deshalb unwahrscheinlich, dass allein die Androhung von Klagen vor internationalen Schiedsgerichten die demokratisch legitimierten Regulierungsmöglichkeiten souveräner Staaten maßgeblich beschränkt.