Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/146756 
Authors: 
Year of Publication: 
2009
Citation: 
[Journal:] BDZ-Fachteil [ISSN:] 1437-9864 [Issue:] 1-2/2009 [Publisher:] BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft [Publisher:] Berlin [Year:] 2009 [Pages:] F1-F2
Publisher: 
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Berlin
Abstract: 
Mit der VO (EG) Nr. 1192/2008 beschert die Kommission durch die Veröffentlichung am Nikolaustag 2008 allen am grenzüberschreitenden Wareverkehr beteiligten Parteien (Wirtschaft und Zollverwaltung) ein hektisches Jahresende 2008. In 108 Änderungsbefehlen wird die ZK-DVO geändert - ein Großteil der Änderungen hat bereits rückwirkend am 1. Juli 2008 Geltung erlangt. Weitere Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2009 (ohne Übergangsfrist) oder ab dem 1. Juli 2009 (nur drei Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2011). Die Änderungen betreffen vor allem das gemeinschaftliche Versandverfahren mit Carnet TIR (das ab sofort auch elektronisch mit NCTS abgewickelt werden muss) und die Bewilligung von allen Zollverfahren (auch das Ausfuhrverfahren). Die kleine Zollkodex-Reform ist noch nicht vollständig in Geltung (der dritte Schritt wird erst zum 1. Juli 2009 verwirklicht) und schon macht die Kommission einen weiteren Zwischenschritt zum Modernisierten Zollkodex: Mit dieser VO werden weitere Änderungen auf dem Gebiet der Modernisierung des Zollrechts vorgenommen, die einen Zwischenschritt zum Modernisierten Zollkodex darstellen (der voraussichtlich erst ab 2013 gelten wird) - die Durchführung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens mit Carnet TIR wird zusätzlich zum Papierverfahren innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft elektronisch mit NCTS durchgeführt werden müssen und die Bewilligung von Vereinfachten Zollverfahren nach Artikel 253 ZK-DVO wird durch die Einfügung zahlreicher Artikel an einige Bedingungen des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten AEO nach Artikel 14a bis 14x ZK-DVO geknüpft, ohne den Bewilligungsinhabern jedoch die Vorteile des Artikels 14b ZK-DVO zu gewähren. Dieser Beitrag stellt die Änderungen der ZK-DVO übersichtlich dar und beleuchtet die Frage, ob rückwirkende Änderungen in erheblichem Umfang nicht den Allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Gemeinschaftsrechts entgegenlaufen. Die wesentlichen Rechtsgrundsätze, die betroffen sein können sind die Rechtssicherheit und der Vertrauensschutz. Abschließend wird die unbefriedigende Zwischensituation beleuchtet.
Subjects: 
Zollrecht
Customs Law
Europarecht
European Law
JEL: 
K33
K34
Document Type: 
Article
Document Version: 
Digitized Version
Appears in Collections:

Files in This Item:





Items in EconStor are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.